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Protokoll des Chats vom 14. Mai 2007

Moderator: Willkommen zum heutigen Webchat zum Thema "EducationUSA Germany - Studying, Internships and Working in the U.S." Ihre Fragen beantworten heute Austauschreferentin Renate Vollmer, Education USA Frankfurt, und Rebecca Owen von der Visaabteilung des US-Generalkonsulates Frankfurt. Bitte beachten Sie, dass Informationen zu Visa auf den im Rahmen dieses Chats angeführten Informationen beruhen. Ein Transkript des heutigen Chats wird in den nächsten Tagen auf der Website der US-Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/chat.html veröffentlicht. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Englisch). Die Anfragen werden der Reihe nach beantwortet, bitte haben Sie etwas Geduld und stellen Sie ihre Frage nur einmal!

snickers2006: Guten Tag, Ich möchte in diesem Sommer (ab Juli) gerne in den USA einen Sprachkurs machen (4-6 Wochen) und anschließend noch einige Wochen durch die USA reisen. Geplante Aufenthaltsdauer ca. 3 Monate. Dazu stellen sich einige Fragen: Brauche ich, um einen Sprachkurs und ggf. Test (TOEFL bzw. TOEIC) innerhalb der USA zu machen ein Visum? Laut Info der Sprachschule benötigt man erst bei mehr als 18 Wochenstunden Sprachkurs ein Visum. Falls ich ein Visum brauche: Welches? F1 oder M1?

Visareferentin: snicker2006: WENIGER als 90 tage und WENIGER als 18 Studen pro Woche sind ok ohne J1 oder F1 visum. Das kann man im Urlaub machen. Sonst braucht man ein Visum.

caty says: Ich habe in Internet gelesen, dass es bei dem J-1 Visumsinterview zu Problemen kommen könnte, wenn mein sponsor in den USA lebt. Stimmt das? Ich mache mir jetzt Sorgen, dass ich deswegen keins bekomme..

Austauschreferentin: Caty: Hierauf gibt es keine generelle Antwort. Es kommt immer auf den einzelnen Fall darauf an, z.B. welchen Teil der Kosten der Sponsor uebernimmt, was ihre langfristigen Plaene sind etc. Sie muessen beim Interview nachweisen, dass sie vorhaben, nach Deutschland zurueck zukehren.

Seoulmember: Hallo, wenn man schon mal Fragen stellen kann, würde ich gerne wissen, wie ich an welches Visum komme, welches ich benötige, wenn ich an meinen Studienaufenthalt (bis 28. April 2008) noch ein Praktikum hängen möchte. Problem dürfte dabei insb. sein, daß ich mich um selbiges erst Ende des Jahres bewerben kann. - Also wenn ich schon an der UofM studiern. Besten Dank

Visareferentin: seoulmember: Haben Sie F1 oder J1 Visum?

Seoulmember: ich habe von der Uni eben noch keine Details. Ich warte noch auf die Unterlagen und müsste wissen, ob ich ggf. das eine oder andere (bei der Uni?) beantragen kann Visareferentin says: Germany: zur Zeit muss man nach 10 Jahren ein neues Visum beantragen.

Austauschreferentin says: Seoulmember: Es haengt davon ab, was ihnen die Uni an Formularen zuschickt. Sie haben keinen Einfluss darauf. Beim I-20 wird es ein F-1 Visum, beim DS2019 wird es ein J-1 Visum. Einfach abwarten. Praktikum danach dann vor Ort mit der International Office besprechen.

Visareferentin says: Seoulmember: Mit F1 darf man ein Jahr lang in den USA arbeiten (Optional Pratical Training), und mit J1 haengt es vom Einzelfall ab. Am besten waere es wenn Sie ihre International Student Office fragen.

Seoulmember says: Ich soll auf die F1 oder I-20-form warten, sagt mein IC in Michigan

Visareferentin: Seoulmember: Mit F1 brauchen Sie keine Verlaengerung, aber wenn Sie den USA verlassen, und das Visum schon abgelaufen ist, Muessen Sie ein neues beantragen. Es wird nur gultig fuer den Praktikum.

arizona says: Hallo, ich gehe mit AFS in die USA- kann ich trotzdem zuvor mit meiner Familie 3 Wochen Ferien in Seattle machen oder gibt es dann Visumsprobleme?

Austauschreferentin: arizona: Sie koennen bis zu 30 Tage vor Beginn des Programs einreisen und im Land reisen. Aber fragen Sie auch bei AFS nach, ob die Organisation Reisen vorab erlaubt

Judy: Möchte das in den USA anerkannte Examen für Nurses machen, womit fange ich an? Was muss ich als Erstes tun?

Austauschreferentin says: Judy: Bitte schauen Sie unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/arbeiten.html nach. Oder www.ecfmg.org

bounty: Ich würde gerne ein Highschooljahr in den USA verbingen. habe Prospekte von mehreren Organisationen. Auf welche Punkte sollte man bei der Auswahl der richtigen Organisation besonders achten?

Austauschreferentin: bounty: Es gibt keine "Checkliste" die garantiert, dass man die perfekte Orga findet. Aber einige Punkte sind: Wo ist der Gerichtsstand des Anbieters? Wann wurde im letzten Jahr die letzten Schueler vermittelt? Gibt es Vor- und Nachbereitungsseminare?

germany: ich habe auch eine Frage zum Besuchervisum. habe ein besuchervisum, da ich einmal abgewiesen wurde, da ich nicht nachweisen konnte, dass ich nach germany zurückkehre....rückflugticket war nicht ausreichend. mein b-1 gilt für 10 jahre. muss ich nach den 10 jahren wieder ein neues visum beantragen oder kann man dann wieder ohne visum reisen?

jensNRW: Ich werde am August für ein Semester in den USA studieren (mit ISEP). Brauche ich für das Visa Interview weitere Dokumente (ausser DS 156, 157, 158)?

Austauschreferentin: jensNRW: Sie muessen die SEVIS Gebuehr bezahlt haben und die Visaantragsgebuehr. Foto nicht vergessen. Informationen zum Visaantrag finden Sie unter http://www.us-botschaft.de.

frankyboy: Ich habe eine Frage bezüglich des Nachweises der Englischfähigkeiten. Ist dies generell zur Beantragung eines J-1 Visums zu erbringen oder liegt das im Verantwortungsbereich der Praktikumsfirma, sprich diese selbst entscheiden kann ob und in welcher Form ein Nachweis erbracht werden muss?

SoCalFriend: Ich habe einen Amerikanischen Master's degree und würde gerne wieder in die USA zum arbeiten. Da dieses Jahr der Visa Cap für die H1B visa schon nach einem Tag erschöpft war, lautet meine Frage, ob es eine andere Art von Visum gibt, die es erlaubt eine Arbeitserlaubnis zu erlangen?

Austauschreferentin: frankyboy: Der Nachweis liegt bei Ihnen. TOEFL ist immer gut. Bringen sie am Besten die Ergebnisse mit. Es koennen aber auch andere Examen sein, z.B. IELTS, Cambridge etc.

arizona: wie kann ich nachweisen, dass ich nach meinem AFS-Jahr die USA wieder verlassen werde?- reichen die Teilnahmeunterlagen von AFS dafür?

Austauschreferentin: Arizona: Die Teilnahmeunterlagen sind ein sehr guter Start. Eine Bescheinigung der Schule, dass sie nach dem Jahr dort wieder angemeldet sind, ist auch gut.

Visareferentin: SoCalFriend: Es gibt verschiedene Arbeitsvisa, es haengt von der Arbeit ab. Lesen Sie mal http://www.us-botschaft.de, oder http://www.uscis.gov (English) darueber herauszufinden.

germany: @visareferentin: danke..ich hatte überlegt, weil ich auf Ihrer seite gelesen hatte, dass die personen ein visum beantragen müssen, that were denied entry within the last five years und da dachte ich, dass es vielleicht so eine art verjährungsfrist gibt. danke nochmals für die info.

Seoulmember: wäre das Visum - wenn ich eine Praktikumsstelle habe - auch vor Ort verlängerbar?

schamz: ich habe 2 oder 3 frage bezüglich der beantragung des J1-Visums, darf ich sie stellen?

Austauschreferentin: schamz: Ja, gerne. Am Besten in einer Mail gebuendelt.

frankyboy: Ich hab mich glaube ich missverständlich ausgedrückt, Der Fall ist, dass ich schon kontake geknüpft habe bezügl. eines Praktikums und der Firma würden meine Englischkenntnisse genügen. Nun stellt sich die Frage ob ich zuätzlich noch einen TOEFL Test machen muss nur zur Beantragung des J-1 Visums.

Austauschreferentin: frankyboy: Beim Interview muessen sie nachweisen, dass sie Englischkenntnisse haben. In der Regel findet ein Teil des Interviews auf Englisch statt. Nur wenn dann deutlich wird, dass sie kein Wort Englisch sprechen koennen, wird eventuell ein Sprachtest verlangt.

Moderator: bounty says: Wenn ich mein "HighschoolYear" antrete bin ich erst 16 Jahre alt... Kann ich dann in den USA ein eigenes Konto eröffnen, auf welches meine Eltern von Deutschland aus Geld überweisen können oder kann dies von Deutschland aus geregelt werden?

Austauschreferentin: Bounty: Das kommt auf die Bank in den USA an. In der Regel nutzen Austauschschueler Angebote deutscher Banken, EC Karten oder Kreditkarten. Ich wuerde mich nicht darauf verlassen, dass sie vor Ort ein Konto eroeffnen koennen.

snickers2006: Eine andere Frage ist, ob ich mich grundsätzlich um ein Visum bemühen sollte, da ich dieses Jahr schon einige Male Freunde (deutsche Freunde, die temporär an einer amerikanischen Universität arbeiten) in den USA besucht habe? (Mehrmaliges Ein- und Ausreisen). Welche Nachweise sind dann zu erbringen, um zu zeigen, dass ich an Deutschland gebunden bin und auf jeden Fall auch wieder ausreisen werde? Genügen dafür Mietvertrag, dass Familie in Deutschland ist, aktuelle Studienbescheinigung bzw. eine Bescheinigung von meinem zukünftigen Arbeitgeber, dass ich im November/Dezember anfange dort zu arbeiten?

Visareferentin: Snickers2006: Es hat nichts mit Papier zu tun, aber manchmal hilft es wenn Sie einen Nachweis ihrere Siutation in Deautschland mitbringen. Es gibt keine Garantie.

Daaany: Ich habe mir ein Praktikum gesichert in San Francisco, was allerdings nur einen Monat lang ist. Deshalb weiß ich nicht, ob das J1 Visum für mich zutrifft. Außerdem reise ich schon mehr als 2Wochen vor Praktikumsbeginn in die USA ein um herumzureisen. Ist das schlimm?

Austauschreferentin: Daaany: Fuer jedes Praktikum, egal wie lang, ob bezahlt oder nicht, ob selber organisiert oder nicht, braucht man ein Visum. Sie koennen bis zu 30 Tage vor und nach dem Praktikum in den USA reisen

SoCalFriend: ich meine aber wenn man eine job-offer erhält, welche möglichkeit gibt es ausser dem H1B ...was ist mit dem E2 visum?

Visareferentin: SoCalFriend: E1, E2, O1, L1 (wenn Sie schon 1 Jahr Erfahrung bei der Firma in Deutschland haben), verschienden Moeglichkeiten.

Seoulmember: Ich glaube ich habe das nicht wirklich verstanden: Wenn ich von der Uni ein F1-Visum bekomme und dann 9 Monate studiere, kann ich danach bis zum 365.Tag noch ein Praktikum dranhängen - ohne neues Visum. Für alles was darüber hinaus geht, bräuchte ich allerdings ein Neues. Erhalte ich aber kein F1 sondern ein J1-Visum, gilt das mit dem Praktikum nicht? Was mache ich dann?

Austauschreferentin: Seoulmember: Bitte schicken Sie ihre Fragen nochmal an austausch@state.gov. Dann koennen wir in Ruhe antworten. Danke.

caty: Ist der sponsor auf der I-20 form angegeben?Wenn ja, kann ich beim Visum auch Unterlagen eines anderen sponsors (meiner Eltern) mitbringen, oder muss das übereinstimmen?

Austauschreferentin: Caty: Sie werden im Interview voraussichtlich gefragt, wie sie ihren Aufenthalt finanzieren werden. Angeben muessen sie es auf dem Formular nicht

schamz: ok. also, ich habe in deutschland medizin studiert und mich in den USa für eine Residency beworben. ich habe meine residency dort drüben sicher und habe auch mein DS2019 Formular erhalten. Ich will ein J1-Visum beantragen. Auf einem der Formulare, die man ausfüllen muss, wird nach Geschwistern, Eltern und Kindern gefragt mit Addresse und Telefonummer und so weiter. Ich habe 2 Halbschwestern in den USA , mit denen ich näheren Kontakt habe und weiss, wo sie leben. Desweiteren habe ich 4 weitere Halbschwestern aus der anderen Ehe meines Vaters. Mit denen habe ich gar keinen Kontakt und weiss nicht einmal wie ihre Nachnamen heute lauten nach dem sie geheiratet haben. Soll ich sie bei meinem Antrag überhaupt erwähnen oder lieber auslassen? Wenn ich sie erwähne, wie soll ich das denn erklären, dass ich nichts über sie und ihren Aufenthaltsort weiss? Es klingt irgendwie komisch oder?

Seoulmember: Ok, kein Problem. Vielen Dank

Austauschreferentin: Schamz: Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sie sollten es angeben, aber auch erklaeren, dass sie keinen Kontakt haben. Immer alles angeben - lieber zuviel als zuwenig

caty: Kann es auch beim Interview Probleme geben, wenn man sich dummerweise (as Unwissenheit dass es schaden könnte) im letzten Jahr für die green card Lotterie beworben hat?

Visareferentin: caty: Es ist moeglich, aber es schliesst nicht aus, dass sie ein Visum zu bekommen.

frankyboy: Ich kümmere mich privat um ein Praktikum. Nun brauche ich einen Sponsor. Ich habe das so verstanden dass der Sponsor einfach nur dafür verantwortlich ist, dass ich mich sozusagen zurechtfinde (bezüglich Meldepflicht, Krankenversicherung usw...) Muss dieser Sponsor ortsnah zur Praktikumsstelle ansaessig sein oder kann ich mir einen beliebigen Sponsor aus der Liste aussuchen und versuchen Kontakt herzustellen?

Austauschreferentin says: Frankyboy: Einen "Sponsor" in dem Sinne gibt es nicht, d.h. natuerlich kann Ihnen jemand helfen, aber das hat auf den Visaantrag keinen Einfluss. Fuer ein J-1 Visum brauchen Sie das Formular DS-2019 - und dies gibt es in der Regel von Mittlerorganisationen. Bitte lesen Sie unter http://usa.fh-hannover.de zu Praktika nach.

bounty: Je nach Anbieter werden unterschiedliche Versicherungen als absolutes Muss für einen Auslandsaufenthalt (Dauer: 1 Jahr) dargestellt. Welche Versicherungen sollte man unbedingt abschliessen?

Austauschreferentin: bounty: Krankenkasse ist auf jeden Fall empfehlenswert, denn die deutschen gesetzlichen Kassen decken die USA nicht ab. Dies wird aber in der Regel ueber die Organisationen organisiert/angeboten. Haftpflichtversichert ist man in der Regel ueber die Eltern, und die Versicherung ist weltweit gueltig. Sie laeuft auch bei einem Auslandsaufenthalt weiter.

Daaany: aber ist es immer das J1 Visum, wenn man ein Praktikum machen möchte? Muss außerdem der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für mich einholen, bevor ich das Visum beantragen kann?

Visareferentin: Daaany: Mit J1 braucht man keine zusaetzlich Arbeitserlaubnis.

Judy: wenn ich das richtig verstehe, betrifft diese info Ärzte. Ich bin bereits Krankenschwester und in Amerika gilt dieser Beruf seit 2005 als Mangelberuf. Bloß, wie stellt man es an dort auch arbeiten zu können? Muss es bei der Botschaft beantragt werden?

Austauschreferentin says: Judy: Sie muessen von Deutschland aus einen Arbeitgeber finden, der Sie dann ins Land holt bzw. eine entsprechende Petition fuer Sie einreicht. In der Regel brauchen Sie aber auch die entsprechenden Examen, da sie sonst kaum einen Arbeitgeber finden werden. Um als Krankenschwester in den USA arbeiten zu koennen, muessen Sie das CGFNS Certification Program (CP) und den CGFNS Credentials Evaluation Service (CES) der “Commission on Graduates of Foreign Nursing Schools” durchlaufen. Ausfuehrliche Informationen hierzu finden Sie unter http://www.cgfns.org/ Ferner muessen Sie sich ggf. zusaetzlich in dem Bundesstaat, in dem Sie arbeiten moechten, eine Lizenz holen.

snickers2006: Waere es dann fuer mich sinnvoll ein Visum zu beantragen und wenn ja welches?

Visareferentin: snickers2006: Wenn Sie mehr als 18 Studen pro Woche studieren moechten, brauchen Sie unbedingt ein Visum, entweder ein F1 oder J1 Visum.

Austauschreferentin: Caty: Auf ihre Fragen: Bitte schildern Sie ihr Vorhaben in einer Mail an austausch@state.gov Die Anfrage ist fuer einen Chat zu kompliziert. Sorry und Danke

schamz: Da das J1-Visum ein Nichteinwanderungsvisum ist, wird es für mich ein Nachteil sein, dass ich in den USA Verwandte habe? Ich will wirklich nur für meine Assistenzzeit (Residency) hin und dann wieder zurück.

Austauschreferentin: Schamz: Sie muessen beim Interview ueberzeugend darlegen, dass sie nach Deutschland zurueck kehren wollen. Z.B. sollten sie sagen koennen, was sie mit einer amerikanischen Residency in Deutschland machen koennen.

Daaany: Also muss ich lediglich J1 beantragen und dafür brauche ich einfach nur die Bestätigung des Unternehmens, dass sie mich für 1 Monat als Praktikantin aufnehmen?

Austauschreferentin: Daany: Sie brauchen die Bestaetigung des Unternehmens, ABER auch das Formular DS2019. Wenn die Firma dieses Formular nicht ausstellen kann - was recht wahrscheinlich ist - dann brauchen Sie die Hilfe einer Mittlerorganisation. Ohne DS-2019, kein J-1 Visum!

bounty: Wie lange dauert es, ein Visum zu bekommen? Ich habe gehört dass man selbst noch auf das amerikanische Konsulat in Deutschland gehen muss... Mit wieviel Bearbeitungszeit ist also zu Rechnen? Braucht man dann auch einen Termin auf dem Konsulat?

Visareferentin: bounty: Jeder Antragsteller muss persoenlich zur Botschaft in Berlin oder zum Konsulat in Frankfurt oder Muenchen kommen. Die Wartezeit fuer ein Interview betraegt nur ein paar Tage, und wenn es gut geht, bekommen Sie Visum und Pass per Post innerhalb einer Woche. 

SoCalFriend: aber beim E2 hatte ich irgendwo gelesen, dass man dieses visum erhält wenn man selber in den usa investiert....auf dem link des travel.state.org habe ich gelesen dass wenn man ein advance degree besitzt und einen job offer, dass man dieses visum auch beantragen kann

frankyboy: Diese Mittlerorganisationn nehmen Kontakt zu den "designated sponsors" daher wollte ich fragen ob ich dies auch als Privatperson selber tun kann, und ob dieser "designated sponsor" ortsnah sein muss.

Visareferentin: SoCalFriend: Man kann auch als Arbeitnehmer ein E1/2 bekommen, wenn man Manager ist oder bestimmte Faehigkeiten besitzt.

Daaany: Danke!

snickers2006: Das mit den Stunden ist klar, meine Frage ist, ob ich - weil ich schon mehrfach dieses Jahr in die USA gereist bin - auf jeden Fall ein Visum beantragen soll, da ich dann hoffentlich weniger Stress an der Immigration habe - als wenn ich mit einem Rueckflugticket nach 89 Tagen einreisen moechte. Habe Angst wieder heimgesschikt zu werden.

Visareferentin: Snickers2006: Vielleicht ware das am besten, um die grosste flexibilitaet beim Reisen zu haben.

Austauschreferentin: frankyboy: Die Organisation muss nicht ortsnah sein. Sollte die Firma, bei der Sie das Praktikum machen, allerdings ein "designated J-1 sponsor" sein, dann brauchen Sie keine Mittlerorganisation. Die Firma kann ihnen dann das DS-2019 zusenden.

Judy: O.K.kann ich diese Prüfungen auch ohne Kontakte in die USA machen? Evtl.wird mein Mann dorthin versetzt, der Bundesstaat ist aber noch nicht klar.Ich hätte einfach gerne die Möglichkeit dort zu arbeiten, ohne mich von hier aus schon festzulegen.

jensNRW: Welche Art von Unterlagen sind notwendig, um den finanziellen Status im Visainterview zu belegen? Kontoauszüge o.ä.?\

Visareferentin: jensNRW: Es gibt keine bestimmten Nachweise, aber manchmal ist eine Gehaltsbescheinigung hilfreich.

frankyboy: Vielen Dank fuer die Antworten

Austauschreferentin: Judy: Sie koennen die Pruefungen auch in den USA machen. Wenn sie mit ihrem Mann in die USA gehen, erhalten Sie auch ein Visum. Es ist aber vom Visum ihres Mannes abhaengig, ob ihr Visum eine Arbeitserlaubnis enthaelt. Bei einer Versetzung/Entsendung kann die Ehefrau eine Arbeitserlaubnis beantragen

schamz: Auf der Botschaftsseite wird nahegelegt Nachweise zu erbringen, dass man zurückkehren möchte. Was für Nachweise sind das? Ich habe eine private Krankenversicherung in Deutschland, die ich weiterlaufen lassen möchte, dann eine Haftpflichtversicherung, und eine private Rentenversicherung mit einem bestimmten Betrag. Ich habe über alle Versicherungen Belege. Würde das alles als Nachweis ausreichen? Ich habe kein grosses Vermögen in Deutschland.

Austauschreferentin says: schamz: Das ist doch schon Einiges. Es gibt keine verbindliche Liste von Dokumenten. Aber im Interview koennen Sie auch alles erklaeren und dalegen.

snickers2006: Ok, welches Visum sollte ich dann beantragen und was brauche cih fuer Unterlagen?

Visareferentin: snickers2006: Das haengt von dem Studium ab. Wenn Sie studieren, entweder F1 oder J1. Wenn ihr Ziel Urlaub ist, dann B1/B2.

SoCalFriend: hätte ich jetzt konkret ein job angebot einer US Firma in den USA, gäbe es also garantiert eine Möglichkeit die Arbeitserlaubnis zu beantragen abgesehen vom H1B? Oder müsste ich wieder bis zum 1. April nächsten Jahres warten?

Visareferentin: SoCalFriend: Nichts ist garantiert, leider gibts es eine Moeglichkeit, dass Sie Warten muss.

snickers2006: Ziel des besuches ist ein Sprachkurs - der wahlweise mit 15 oder 20 stunden je woche absolviert werden kann und danach reisen - ueber eine empfehlung, welches visum ich "einfacher" bekomme, wuerde ich mcih freuen, ich fange definitiv im winter wieder an in deutschland zu arbeiten. reise ist also privat.

Austauschreferentin: snickers2006: Bei 20 Stunden/Wochen brauchen Sie ein Visum. Dafuer muss der Anbieter die entsprechenden Formulare ausstellen. Und bei einem F-1 Visum duerfen sie nach dem Kurs maximal 60 Tage reisen.

Visareferentin: SoCalFriend: Aber man kann es schaffen mit einem anderen Visum, haengt davon ab.

Judy: Aber nimmt die CGFNS auch Prüfungen hier in Deutschland ab? Wahrscheinlich muss ich dort mal hinschreiben. Aber vielen Dank auf jeden Fall!

schamz: Ich habe noch eine Frage bezüglich der Gebühr. ich habe eben den fehler gemacht und die Gebühr auf das angegebene Konto der US-Botschaft überwiesen. Das Konto ist auf der Website angegeben. Leider habe ich vorhin verstanden, dass man erst den Antrag auf eine Zahlungsbestätigungsgebühr online ausfüllen muss und dann eine persönliche Bankverbindung erhält. Ich habe bei der Bank aber den Überweisungsbeleg ausgedruckt. Würde das auch ausreichen? Was soll ich tun?

Austauschreferentin: Schamz: Machen Sie sich bitte keine Sorgen. Hauptsache Sie haben einen Nachweis. Viele Banken stempeln auch schon gar nicht mehr Ueberweisungstraeger mit Datum

Austauschreferentin: Schamz: Einfach den Beleg mitbringen. Das reicht aus.

SoCalFriend: okay....ein immigration lawyer wäre dann schon hilfreich....

Visareferentin: SoCalFriend: Viel Glueck! Hoffentlich reicht's.

snickers2006: koennte ich mit einem b visum auch laenger als 60 tage reisen?

Austauschreferentin: snickers2006: Wie lange man im Land bleiben kann, legt der Grenzbeamte fest. Bei einem B-Visum wird haeufig 6 Monate Aufenthalt gewaehrt.

SoCalFriend: noch eine frage, also z.b. zum E1-E2 Visum...sie haben gesagt, wenn man z.B. Manager ist, wenn man aber eine Stufe drunter ist...ist es dennoch möglich dieses Visum zu erhalten?....wie gesagt, besitze ein US degree schamz says: Der Beleg ist von der Maschine ausgedruckt worden. Er ist von keinem Mitarbeiter der Sparkasse abgestempelt, reicht es wirklich aus?

snickers2006: vielen dank schonmal, noch zwei fragen: ist es sinnvoll schon den rueckflug zu buchen oder warte ich damit bis ich eingereist bin? weitere frage, ist es machbar, das visum noch vor juli genehmigt zu bekommen?

Visareferentin: SoCalFriend: Es ist moeglich, aber nich garantiert. Die Firma muss eine DeutscheFirma sein, aber, fuer E1-E2.

Austauschreferentin: snickers2006: Es ist sehr sinnvoll, a) mit dem Buchen von Fluegen zu warten, bis Sie das Visum haben, und b) den Rueckflug gleich mitzubuchen. Der Grenzbeamte kann sonst nicht erkennen, wie lange Sie im Lande bleiben wollen. Der Visaantrag dauert nicht lange - nur wenige Tage Wartezeit bis zum Interview.

snickers2006: vielen dank fuer ihre hilfe:)

caty: Sollt man auch bei einem F-1 Visum, das 2Jahre gilt lieber ein Rückflugticket dabei haben?

Austauschreferentin: Caty: Nein, bei so langen Aufenthalten braucht man kein Rueckflugticket. Man kann ja nicht zwei Jahre im Voraus wissen, wann man fliegen wird

SoCalFriend: sorry, bin rausgeflogen....daher nochmal meine Frage: noch eine frage, also z.b. zum E1-E2 Visum...sie haben gesagt, wenn man z.B. Manager ist. Wenn man aber eine Stufe drunter ist, ist es dennoch möglich dieses Visum zu erhalten?....wie gesagt, besitze ein US degree

Visareferentin: SoCalFriend: Es ist moeglich, aber nicht garantiert. Die Firma muss aber eine Deutsche Firma sein fuer E1-E2.

schamz: noch 2 kurze Fragen. Auf den Antragsformularen soll ich meinen Aufenthaltsort in den USA angeben. Ich habe dort drüben noch kein Appartment. Ich werde in New York anfangen zu arbeiten jedoch erst zu meiner Tante nach Washington D.C. fliegen, um mit ihr dann nach NY zu fahren und eine Wohnung zu finden. Soll ich ihre Address vorerst als Aufenthaltsort angeben? Dann meine 2. Frage: Unter anderem wird auf den Infoseiten, die ich mit meinem DS2019 erhalten habe empfohlen Geld dabei zu haben, um am Flughafen bei der Ankunft in den USa zu belegen, dass man sich versorgen kann? Ich habe bei meinem letzten USA-Besuch Geld bei meiner Tante zurückgelassen, um es für meinen kommenden Aufenthalt zu verwenden. Sollte ich dennoch eine bestimmte Menge dabei haben als Nachweis?

Austauschreferentin: Schamz: Tragen Sie die Adresse ihrer Tante ein, und erklaeren dann ihr Vorhaben im Interview. Es gibt keine feste Summe Geld, die sie mitnehmen muessen. Aber vielleicht haben Sie ja schon einen Gehaltsbescheinigung oder eine Aussage ueber ihr Gehalt waehrend der Residency, die sie mitnehmen koennen. Und lassen Sie sich von Ihrer Tante bestaetigen, dass eine Summe Geld unter ihrem Namen bei Ihr oder bei einer Bank vorhanden ist.

Austauschreferentin: Schamz: Handelt es sich um eine Residency oder machen Sie einen Teil ihrer Famulatur drueben?

schamz says: ich mache eine residency dort drüben und habe auch meinen Vertrag fest in der Hand.

SoCalFriend: und welche Möglichkeiten gibt es denn ausser dem H1B wenn es eine Amerikanische Firma ist?

Visareferentin: SoCalFriend: Sie ist Kein Amerikanische Branche einer Deutschen Firma? Wenn ja, keine Sorge, sonst gibt es keine einfache Antwort. Ausser genaue Information ueber die Firma und Ihre Stelle, kann ich keine Konkrete Antwort geben.

Visareferentin: SoCalFriend: Schicken Sie mir eine email an austausch@state.gov, und vielleicht kann ich Ihnen helfen.

SoCalFriend: okay...ist Ihnen Deutsch oder English lieber?

Visareferentin: SoCalFriend: egal.

Austauschreferentin: schamz: Danke. Wollte nur sicher gehen, dass wir uns nicht misverstehen. Ich wuensche Ihnen viel Spass und einen guten Aufenthalt schamz says: Herzlichen dank für die Auskunft.

schamz: kurze frage, kann man die angegebene Email nutzen, um eventuell noch offene Fragen zu stellen austausch@state.gov

Austauschreferentin: Schamz: Ja, schreiben Sie bitte an austausch@state.gov oder rufen sie uns an: Di, Mi, Do von 14:00 - 17:00 Uhr unter (030) 31 80 08 99

schamz: ok, vielen herzlich dank für ihre Mühe. ich danke ihnen vielmals

SoCalFriend: vielen Dank und ich schreibe ihnen eine Email...ich habe leider noch keine konkrete Stelle und Firma, jedoch wollte ich mich vorab informiern ob es überhaupt eine Chance gibt, ausser dem H1B an eine Arbeitserlaubnis zu kommen im Laufe des Jahres sollte ich mich jetzt bewerben und ein konkretes Job angebot erhalten...

schamz: einen angenehmen Tag noch

snickers2006: ich habe doch noch eine frage zum antragsformular was ist beim status anzukreuzen, wenn man eine nach deutschem recht eingetragene lebenspartnerschaft fuehrt - married?

Austauschreferentin: snickers2006: Sorry - nie verheiratet = Never married.

snickers2006: gibt das auch keine probleme, weil ich den namen gewechselt habe und im pass dann beide stehen?

Austauschreferentin: snickers2006: Formulare immer so ausfuellen, wie der Name im Pass steht

snickers2006: das ist klar, aber im pass steht auch der geburtsname - trotzdem never married?

Austauschreferentin: snickers2006: Wenn im Pass der Geburtsname steht, dann muessen sie die Namen nutzen, die im Pass stehen.

SoCalFriend: man kann sie auch anrufen?

Austauschreferentin: SoCalFriend: Di, Mi, Do von 14:00 - 17:00 Uhr unter (030) 31 80 08 99

SoCalFriend: danke, schönen tag noch

caty: Vielen Dank für Ihre Mühe! Habe Ihnen eine ewig lange Mail mit meinen Problemen geschrieben.. :) Einen schönen Tag noch...

Moderator: Vielen Dank fuer Ihre rege Teilnahme. Sie finden das Protokoll in Kuerze unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/chat.html Der naechste Chat findet am 11. Juni statt.

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