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Visainformationen auf Deutsch

Informationen betreffend Anträge für Nichteinwanderungsvisa

Hinweis: Männliche Formulierungen gelten auch für Antragstellerinnen.

Security Notice for individuals who have business with the US Consulate in Bern
In order to ensure everyone's safety and to ensure that security screening does not delay admission to the Consulate, no electronic devices (including phones) may be brought into the Embassy or Consulate. Backpacks and suitcases are not permitted. Security personnel will not store items for applicants. We therefore suggest that all such items be left at home, in a locked car, at a locker at the train station, or with a friend or relative who remains outside the premises.
We encourage visitors to bring only necessary documents with them.
Thank you

Alle Visumsantragstellenden einschliesslich Studierende, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragstellende, und Kapitalanleger müssen ihren Visumsantrag persönlich bei der Botschaft in Bern einreichen.

Visumsanträge können ausschliesslich auf Vereinbarung, von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 11:00 Uhr abgegeben werden.

Bitte kontaktieren Sie unsere Visa Hotline (Auskunftsdienst) unter 0900-87-8472 (Montag bis Freitag von 08:30 - 17:30 Uhr; CHF 2.50/Min.) um einen Termin zu vereinbaren. E-mails und Faxe werden nicht akzeptiert. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Mehrwertdienste (0900er Nummern) von ihrem Telefonanschluss anrufen können. Zudem kann die obenstehende Nummer nur innerhalb der Schweiz angewählt werden. Anrufende ausserhalb der Schweiz wählen +49-913-17722096 (Anrufe auf diese Nummer kosten EUR 15.00 zusätzlich zu den jeweiligen internationalen Verbindungskosten).

Achtung: Auch Familienangehörige und Mitreisende müssen angemeldet werden. 

Inhaber eines Liechtensteiner Passes oder einer Liechtensteiner Niederlassungsbewilligung (B oder C) müssen keinen Termin vereinbaren. Sie können von Montag bis Freitag, zwischen 09:00 und 11.00 Uhr (ausser an Schweizer und amerikanischen Feiertagen), persönlich bei uns ihren Antrag einreichen.

Die Antragsgebühr (MRV) von CHF 170.30 pro Person pro Visum muss im Voraus auf unser Postcheckkonto 30-39699-5 oder mit Internet-Banktransfer einbezahlt werden. Verwenden Sie dazu einen rosa Einzahlungsschein (Einzahlung Giro/Versement Virement/Versamento Girata), der bei jeder Poststelle erhältlich ist. Beachten Sie bitte, dass Einzahlungen auf unser Postcheckkonto 30-39699-5 oder Internet-Banktransfer in keinem Fall zurückerstattet werden, und dass keine Barzahlung für die Antragsgebühr akzeptiert wird. Die Höhe der Gebühr kann ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. Für die aktuellsten Informationen betreffend Ihres Visumsantrags kontaktieren Sie unsere Visa Hotline (Auskunftsdienst) unter 0900-878472 (Fr. 2.50/Min.).

Bitte genau durchlesen:

Alle Antragsstellenden für Nichteinwanderungsvisa müssen die in der U.S.-Gesetzgebung festgelegte Annahme widerlegen, dass sie die Absicht haben, in die USA einzuwandern. Um sich für ein Visum zu qualifizieren, müssen Sie deshalb beweisen, dass Sie sich nur für eine begrenzte Zeit in den USA aufhalten werden, dass Sie die Reise ausreichend finanzieren können, dass Sie einen Wohnsitz ausserhalb den USA besitzen, und dass Sie weitere feste Verpflichtungen haben, die Sie zum Verlassen der USA am Ende Ihrer Reise zwingen. Visumsanträge können zwar bei jeder U.S. Botschaft oder jedem Konsulat gestellt werden; es ist jedoch schwieriger, sich für ein Visum ausserhalb des Landes Ihres festen Wohnsitzes zu qualifizieren.

Folgende Dokumente müssen Sie einreichen, um ein Nichteinwanderungsvisa zu beantragen:

Gilt für alle Antragstellenden:

  • Ihren Originalpass (keine Kopien), mindestens sechs Monate über Ihr Rückreisedatum aus den Vereinigten Staaten hinaus gültig, sowie abgelaufene Pässe mit U.S. Visa.
  • Ein farbiges Passfoto 50X50 mm. neueren Datums pro Antragsteller, inklusive Kinder und Kleinkinder. Photo-Bestimmungen
  • Für Nicht-Schweizerbürger die Aufenthaltsbewilligung, die Grenzgängerkarte oder die carte de légitimation.
  • Ein ausgefülltes Formular DS-156 pro Antragsteller, auch für im Pass der Eltern eingetragene, mitreisende Kleinkinder. Bitte beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgetreu und unterschreiben Sie das Formular eigenhändig.
  • Männer zwischen 16 und 45 Jahren müssen auch das Formular DS-157 ausfüllen.
  • Den abgestempelten Original-Post-Empfangsschein für die Antragsgebühr von CHF 170.30 pro Person
  • Ein frankiertes Rückantwortcouvert (an sich selbst adressierter Briefumschlag; wenn erwünscht, Express oder Eingeschrieben). Die Botschaft übernimmt keine Verantwortung für verlorengegangene Pässe.
  • Minderjährige unter 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung der Eltern.

Zusätzlich benötigte Dokumente für ein Nichteinwanderungsvisa je nach Visakategorie:

Tourismus/Geschäftsreisen (B1/B2 Visum)

  • Bestätigung über genügend finanzielle Mittel für Ihre Reise (Bankauszüge der letzten 3 Monate)
  • Wenn Sie als Tourist reisen, benötigen wir ein Bestätigungsschreiben Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Schule über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, dass Sie Urlaub haben und wieder zurückkehren werden. Detaillierte Reisepläne sowie schriftliche Angaben über Ihre Pläne nach Ihrer Rückkehr, wie z.B. einen zukünftigen Arbeitsvertrag, wenn möglich.
  • Wenn Sie geschäftlich reisen, benötigen wir einen Brief Ihres Arbeitgebers über den Zweck und die Dauer Ihres Aufenthaltes in den USA, sowie Angaben, von wem Sie Ihr Gehalt beziehen und wer für Ihre Auslagen aufkommt.

Studierende (F/M Visum)

  • Das Original des Formulars I-20 der amerikanischen Schule oder Universität. Unterschreiben Sie das Formular und legen Sie eine Bankbestätigung bei, die beweist, dass Sie über genügend finanzielle Mittel für Lebenshaltungs- und Schulkosten verfügen.
  • Bitte geben Sie den Antrag frühestens 90 Tage vor Schulbeginn ab.
  • Ein ausgefülltes Formular DS-158 (Kontaktinformationen und beruflicher Hintergrund von Antragstellenden eines Nichteinwanderungsvisums). 
  • Hauptantragsteller müssen die I-901 SEVIS Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) bezahlen. Es wird empfohlen, die elektronische Quittung der bezahlten Gebühr zum Visa Interview mitzunehmen.
  • Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Departement für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten neue Richtlinien für F und M Visa erlassen hat. Diese Richtlinien besagen, dass Personen mit den genannten Visa, in Übereinstimmung mit den Daten auf dem Formular I-20 (für F oder M Visa), frühestens 30 Tage vor Beginn des Studienprogramms in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Ebenfalls dürfen Personen mit einem F oder M Visa nicht länger als 60 Tage nach Ende der Programmdaten auf dem Formular I-20 in den USA verbleiben. Bitte berücksichtigen Sie diese Daten sorgältig bei der Planung Ihrer USA-Reise.

Austauschbesucher (J Visum)

  • Das Original des Formulars DS-2019 der Institution in den USA. Bitte unterschreiben Sie das Formular am Ende der ersten Seite. Hotelmanagement-Studierende müssen eine Kopie der Schulnoten aller Fächer, die in der Schweiz belegt worden sind, vorlegen. Schriftliche Angaben über Ihre Pläne nach Ihrer Rückkehr aus den USA und, wenn möglich, ein zukünftiger Arbeitsvertrag sind ebenfalls beizufügen.
  • Falls die Institution verlangt, dass der Antragsteller die Kosten des Austauschprogramm selbst übernimmt, benötigen wir eine Bestätigung über genügend finanzielle Mittel, d.h. Bankauszüge der letzten 3 Monate oder eine Kopie der bezahlten Rechnung der Schulkosten.
  • Ein ausgefülltes Formular DS-158 (Kontaktinformationen und beruflicher Hintergrund von Antragstellenden eines Nichteinwanderungsvisums). 
  • Hauptantragsteller müssen die I-901 SEVIS Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) bezahlen. Es wird empfohlen, die elektronische Quittung der bezahlten Gebühr zum Visa Interview mitzunehmen.
  • Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Departement für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten neue Richtlinien für J Visa erlassen hat. Diese Richtlinien besagen, dass Personen mit dem genannten Visa, in Übereinstimmung mit den Daten auf dem Formular DS-2019 (für J Visa), frühestens 30 Tage vor Beginn des Studienprogramms in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Ebenfalls dürfen Personen mit einem J Visa nicht länger als 30 Tage nach Ende der Programmdaten auf dem Formular DS-2019 in den USA verbleiben. Bitte berücksichtigen Sie diese Daten sorgältig bei der Planung Ihrer Reise in die USA.

Journalisten/Medien (I-Visum)

  • Schreiben der Redaktion über den Zweck und die Länge des Aufenthaltes in den USA.
  • Kopie des Presseausweises.

Arbeitsvisum

  • Ihr zukünftiger Arbeitgeber in den USA muss bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (Department of Homeland Security - DHS) eine Arbeitsbewilligung beantragen. Sie müssen im Besitz der original Arbeitsbewilligung sein, damit Ihnen ein Visum ausgestellt werden kann (I-797 Petition).

Treaty Trader/Investoren Visum

  • Sämtliche Antragsformulare müssen auf Englisch eingereicht werden. Konsultieren Sie deshalb bitte direkt unsere Seite mit dem Englischen Originaltext.
  • Für weitere Fragen zu einem Investoren Visum, wenden Sie sich bitte an bernniv@state.gov.

Wir bemühen uns, die Texte nach bestem Wissen und Gewissen in den Landessprachen wiederzugeben. Es können jedoch kleine Ungenauigkeiten oder Fehler auftreten. Massgebend ist immer die englische Version auf unseren Hauptseiten. 

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Für Detailangaben auf Deutsch verweisen wir Sie auf die Seiten der Amerikanischen Botschaft in Deutschland




 

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