Von einer ehemaligen Mitschülerin erhielt ich folgende
email:
Sven,
hiermit fordere ich Dich auf, innerhalb einer Frist von einer Woche
gerechnet vom heutigen Tage an, die von Dir mit meinem Namen
getätigte Eintragung auf der Homepage AbiturientInnen 1988 zu
löschen. Kommst Du der Aufforderung nicht nach, werde ich weitere
rechtliche Schritte gegen Dich einleiten.
Mit freundlichem Gruss
Xxxxxxx Xxxx
Und in einer späteren email:
(...) Der nächste
Schritt, sofern Du Dich nicht konform verhältst, erfolgt aus
Bremerhaven. Ich denke aber nicht, dass Du Interesse hast, Gegenstand
eines Präzedenzfalls aus dem juristischen Alltag zu werden. (...)
Xxxxxxx Xxxx
Nachdem ich dann noch einen Brief aus einer Anwaltskanzelei aus Bremerhaven
erhielt, und
da ich am Klassentreffen am Ende des Jahres 1998 teilnehmen (und nicht mit
einer dicken Eisenkugel am Bein im Gefängnis schmachten) wollte,
sah ich mich leider genötigt, den Namen von Xxxxxxx Xxxx
zu löschen :-(
Dank Vivian wissen wir ja, um wen es sich handelt :-)
Leider ist Xxxxxxx Xxxx nicht beim Abitreffen aufgetaucht. Wir
hätten uns alle soo gefreut!!