IP: 77.177.172.114
Land: Germany
Bereich:
Stadt:
Alle Aktivitäten des Computers aufgezeichnet wurden.
Alle Ihre Dateien werden verschlüsselt.
Ihnen wird die Ansicht/Lagerung und/oder den Vertrieb von pornographischem Material von verbotenen Inhalte (Kinderpornografie/Zoophilie/Vergewaltigung, etc.) vorgeworfen. Sie haben die Allgemeine Erklärung zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie verletzt wegen einer Straftat nach Artikel 161 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland.
Artikel 161 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland sieht eine Freiheitsstrafe von 5 bis 11 Jahren in solchen Fällen vor.
Auch werden Sie der Verletzung des "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (Herunterladen raubkopierter Musik, Videos oder unlizenziertes Software) verdächtig, und die Verwendung und /oder Weitergabe einzelner Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind. Auf diese Weise haben Sie vermutlich Artikel 148 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland verletzt.
Artikel 148 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, sieht eine Geldbuße in Höhe von 150 bis 550 Basiseinheiten oder einer Freiheitsstrafe von 3 bis 7 Jahren vor.
Von Ihrem PC wurde nicht autorisierter Internetzugriff zu den Informationen des eingeschränkten Zugangs zur Öffentlichkeit sowohl zu den geheimen Staatsakten vorgenommen.
Unbefugter Zugriff konnten entweder Sie selbst bewusst arrangiert haben aus Selbstnutzzwecke, oder konnte der unberechtigte Zugriff ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung auftreten, da Ihr persönlicher Computer mit Malware infiziert sein könnte. So sind Sie im Verdacht, zu einer unbeabsichtigten Verletzung von Artikel 215 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (das "Gesetz von sorglosen und fahrlässigen Einsatz von EDV/PC") gekommen.
Artikel 215 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland sieht eine Geldstrafe von bis zu €100.000 Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von 5 bis 8 Jahren vor.
Auch ergab Analyse von Informationen, die auf Ihrem PC gespeichert sind, dass von Ihrem PC auf einer regelmäßigen Basis ein Spam-Maiversand stattfindet, was entweder von Ihnen absichtlich aus Selbstnutzzwecke arrangiert oder auch ohne Ihr Wissen oder Zustimmung passieren kann, da Ihr PC kann mit Malware infiziert werden kann. Dieser elektronische Versand verteilt bösartige Software oder verbotenes pornografisches Material. So sind Sie in Verdacht unbeabsichtigter Verletzung des Artikels 301 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (das "Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung von Spam und Malware (Viren)") gekommen.
Artikel 301 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland sieht eine Geldstrafe von bis zu €250.000 Euro und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
Bitte beachten Sie, dass Ihre persönlichen Daten und Ihr Standort identifiziert worden sind und Sie können innerhalb von 96 Stunden nach der Verletzung nach dem Strafgesetzbuch verfolgt werden aufgrund der Straftaten, wie oben beschrieben. Die Akte wird an das Gericht übertragen werden.
Jedoch in Übereinstimmung mit den Änderungen des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland vom 30. September 2013 und der Erklärung der Menschenrechte, können diese Verstöße als unbeabsichtigte betrachtet werden (wenn solche Verstöße von Ihnen zum ersten Mal begangen worden sind), und Sie werden nicht strafrechtlich verfolgt. Dieser Zustand kann durch die Zahlung von Ihrem einer Geldbuße an den Staat (für Projekte zum Schutz des zur Unterstützung des Cyberspaces im Internet) geändert werden.
Die Strafe soll von Ihnen innerhalb von 48 Stunden nach der Verletzung bezahlt werden. Sobald die 48 Stunden vergangen sind, werden innerhalb weiteren 48 Stunden alle Informationen über Sie automatisch gesammelt, und Sie werden strafrechtlich verfolgt.
Sie können mit Hilfe PaySafeCard zahlen.
Sobald die Geldbuße bezahlt wird und das Geld auf das Konto des Staates angerechnet wird, wird Ihr Browser und werden alle Informationen entschlüsselt innerhalb von 24 Stunden freigeschaltet.
Danach werden Sie innerhalb von 7 Tagen verpflichtet zur Beseitigung aller Verstöße, die mit Ihrem PC verbunden sind, zu beseitigen. Falls es nicht passiert, wird Ihr Computer gesperrt und Sie werden erneut strafrechtlich verfolgt (ohne Möglichkeit einer Geldstrafezahlung).
Bitte beachten Sie, dass Sie einen gültigen Gutscheincode bei einer Strafezahlung eingeben sollen, und die Gutscheine nach der Zahlung nicht in Bargeld umsetzen lassen sollen. Beim versuchen, einen falschen Gutscheincode einzugeben oder die Gutscheine nach der Zahlung zu annullieren, werden Sie zusätzlich zu den oben genannten Verstöße Sie auch noch wegen dem Betrug angeklagt werden (Artikel 377 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, die Artikel sieht eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahre vor).