PROJEKTVERTRAG
SYNCHRONSPRECHER
PRODUKTIONSTITEL:
Testfilm für internen Gebrauch - TR A
ZUM HAUPTVERTRAG SYNCHRONSPRECHER
UNTERSCHRIEBEN AM
01.10.2017
zwischen
FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH
Poccistr. 3
80336 München
Germany
als SYNCHRONSTUDIO
und
Herrn/ Frau: Joshua Philgarlic
als VERTRAGSPARTNER
 

BITTE PARAPHIEREN...........

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PROJEKTVERTRAG SYNCHRONSPRECHER
PROJEKTVERTRAG
SYNCHRONSPRECHER
zwischen
FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München B 431 15, UST-ID-Nr.: DE 129 345 965,
- im Folgenden "SYNCHRONSTUDIO" genannt –
und
Herrn/ Frau
Joshua Philgarlic
wohnhaft in
Blastreet 10
80000 Munich (Germany)
- im Folgenden "VERTRAGSPARTNER" genannt –
Synchronstudio und Vertragspartner werden im Folgenden gemeinsam und einzeln auch als “PARTEIEN” bezeichnet.
§ 1 GELTUNG DES HAUPTVERTRAGS
   1.1 Dieser Projektvertrag unterliegt der Geltung des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags Synchronsprecher ("HAUPTVERTRAG"). Damit gelten sämtliche Vereinbarungen und Definitionen des Hauptvertrags, insbesondere die Regelungen über das Honorar gemäß § 4 Hauptvertrag sowie über die Rechteeinräumung gemäß § 5 Hauptvertrag, auch für diesen Projektvertrag.
   1.2 Abweichungen vom Hauptvertrag sind durch Benennung der jeweiligen Ziffer, von der abgewichen wird, unter § 4 dieses Projektvertrags zu nennen.
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BITTE PARAPHIEREN...........

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PROJEKTVERTRAG SYNCHRONSPRECHER
§ 2 GEGENSTAND DES PROJEKTVERTRAGS
Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich, für das SYNCHRONSTUDIO als Synchronsprecher/in für die
Produktion: Testfilm für internen Gebrauch - TR A
in der Rolle/n Santa Clause
tätig zu werden. Der VERTRAGSPARTNER wird die Rolle gemäß dem Drehbuch darstellen.
Auftraggeber des SYNCHRONSTUDIOS für die vertragsgegenständliche Produktion/das Projekt ist:
Exakte Firmenbezeichnung: MovieMakers GmbH
Anschrift: Kurfürstendamm
1000 Berlin (Germany)
Der VERTRAGSPARTNER stimmt hiermit unwiderruflich zu, dass das SYNCHRONSTUDIO sämtliche Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit der Produktion auf den Auftraggeber überträgt.
§ 3 RECHTEÜBERTRAGUNG
   3.1 Die Rechteübertragung erfolgt gemäß § 5 des Hauptvertrags, soweit nicht in diesem Projektvertrag etwas Abweichendes vereinbart ist.
§ 4 ERGÄNZUNGEN UND ABWEICHUNGEN VOM HAUPTVERTRAG
In Ergänzung bzw. Abweichung vom Hauptvertrag wird Folgendes vereinbart:
keine Abweichung
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§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
   5.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Ist keine für die Ersetzung der unwirksamen Bestimmung geeignete gesetzliche Regelung vorhanden, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die Regelung, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der betroffenen Bestimmung des Vertrags bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen könnten.
   5.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform (§126b BGB).
   5.3 Ergänzend findet das Recht Deutschlands unter Ausschluss von Verweisungsnormen Anwendung.
SPRECHER/IN
München/Berlin,
den ____.____. _____: (Datum)
____________________________
VERTRAGSPARTNER
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Wird von STUDIO ausgefüllt:
____________________, (Ort)
den ____.____. _____: (Datum) ____________________________
SYNCHRONSTUDIO
FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH
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